IN EIGENER SACHE: GLIEDERUNG BDV E.V. UND ARBEITSWEISE IM FALLMANAGEMENT

Aufgrund einer Vielzahl von Anfragen möchten wir hier heute unsere derzeit festgelegte Vereins- und Arbeitsgliederung offenlegen. Der Bund Deutscher EinsatzVeteranen e.V. (BDV e.V.), als einzige anerkannte mildtätige Hilfsorganisation für Einsatzgeschädigte der Bundeswehr in Deutschland, unterliegt in seiner Gesamtheit dem Vereinsrecht sowie den damit verbundenen steuerlichen Richtlinien. Der nach BGB persönlich haftende geschäftsführende Vorstand besteht aus dem Bundesvorsitzenden, seinem Stellvertreter sowie dem Finanzvorstand. Gemäß Satzung können bis zu 10 Beisitzer gewählt werden, von denen derzeit 9 aktiv sind. Diese bilden den erweiterten Vorstand. Aufgrund der Vielschichtigkeit der Aufgaben, aber auch aufgrund der bundesweiten Aktivität wurden den Beisitzern feste Vorstandsaufgaben zugeordnet (siehe nachfolgendes Bild).

Mit Ausnahme des Mitgliederservice arbeiten alle 130 Akteure des BDV e.V. zu 100 Prozent ehrenamtlich.

Aktuelle Daten und Zahlen zum BDV e.V. können über das Lobbyregister des Deutschen Bundestages abgerufen werden. https://www.lobbyregister.bundestag.de

“Kerngeschäft” des Verbandes ist unsere Veteranenhilfe: die unmittelbare und individuelle Unterstützung von einsatzgeschädigten Veteranen der Bundeswehr sowie deren Familien durch unser Fallmanagement. Die Veteranenhilfe wird im Team durch unseren Vorstand für “Betreuung und Ausbildung” sowie Abteilungsleiter “Beratung” geleitet. Hierdurch werden die wesentlichen Komponenten der sozialen Arbeit sowie der rechtlichen Beratung abgebildet.

UNSERE VETERANENHILFE IST KOSTENFREI UND AN KEINE MITGLIEDSCHAFT IM VERBAND GEBUNDEN. Hierzu sehen wir uns im Sinne einer umfassenden Kameradschaft verpflichtet. Dies ist ein Alleinstellungsmerkmal unserer Organisation. Für Hilfe bezahlen zu müssen widerspricht unserem Selbstverständnis von Kameradschaft.

Unsere Veteranenhilfe ist in fünf Regionalbereiche gegliedert und wird von den Regionalvorständen geleitet, welche die Unterstützungsleistungen zusammen mit den Fallmanagerinnen und Fallmanagern vor Ort koordinieren.

Bei uns gibt es keine terminierten Bürogespräche, wir fahren zu den Betroffenen! Wir wissen um die Bedeutung des “geschützten Raumes”. Wir arbeiten bewusst anders als ein Amt. Vertrauen und das persönliche Sicherheitsgefühl der Betroffenen ist in unserer Arbeit ein hohes Gut.

Mit unserem “3-Stufen-Modell” der Hilfe bilden wir die kameradschaftliche Unterstützung, die semi-professionelle Lebensbegleitung und Koordination von Fachexperten und Ämtern, aber auch die professionelle Hilfe ab.

Wie arbeiten wir in der Veteranenhilfe? Unser Grundprinzip ist Hilfe zur Selbsthilfe! Mitwirkung ist Pflicht!

Das Fallmanagement als „Hilfe zur Selbsthilfe“ stellt eine umfassende individuelle und situationsadäquate Betreuung der Betroffenen und ihrer Familien unter Beachtung der allgemein verbindlichen Leitsätze und Grenzen dar. 

Das Unterstützungsangebot des Bund Deutscher EinsatzVeteranen e.V. richtet sich an alle ausgeschiedene und aktive Soldaten die in Auslandseinsätzen der Bundeswehr körperlich oder seelisch verwundet worden sind (EinsatzVeteranen). Vorrang haben im Zweifelsfall Betroffene deren rechtliche Position schwächer ist bzw. deren sonstige Unterstützungsmöglichkeiten schlechter sind (z.B. Nachrang eines noch aktiven Berufssoldaten mit Lotsen und Sozialdienst). Fokus der Hilfe ist immer auf das “System Familie” gerichtet.

Wir sind KEINE Therapeuten! Im Rahmen eines Erstgesprächs ermittelt der Fallmanager den familiären Unterstützungsbedarf (Problemanalyse / Sozialplan), anschliessend wird eine Zielvereinbarung getroffen. Allgemeines Ziel ist die Eliminierung der aufgehäuften Sozial- und allgemeiner Lebensprobleme, um die Voraussetzung für eine unbelastete Therapie zu schaffen. Wenn der Kühlschrank nicht voll, oder die Wohnung nicht gesichert, ist keiner bereit und fähig für eine möglichst erfolgreiche Therapie.

Die Betreuung kann zum einen allein durch den Fallmanager erfolgen, jedoch auch die Hinzuziehung und Einbindung verschiedener Dritter („Experten im BDV“ oder externe Ansprechpartner bzw. Institutionen) erforderlich machen. So bilden wir einen “Schutzwall” um die betroffenen Familien. Gleichzeitig binden wir diese in unsere soziale Gemeinschaft ein. Vermitteln, “Du bist nicht allein”! Gemeinsam sind wir stark!

Plakative Darstellung der wesentlichen einzelnen Möglichkeiten der Unterstützung und Hilfe:

Die Grenzen unseres Fallmanagements in der Veteranenhilfe:

Neben der individuellen Grenze jedes einzelnen ehrenamtlichen Fallmanagers, der in der Regel innerhalb des Bund Deutscher EinsatzVeteranen e.V.  Rechnung getragen wird, sind insbesondere fachliche Grenzen zu beachten. Dies gilt sowohl im juristischen Bereich, wo es den Fallmanagern nicht gestattet ist, Widerspruchs- oder gar Klageverfahren für die betroffenen Kameraden zu führen, als auch für den medizinischen Bereich, z. B. bei Therapiebedarf oder insbesondere vermuteter Selbst- oder Fremdgefährdung. Hier sind die Fallmanager verpflichtet, entsprechend unserer Leitlinie externe Unterstützung beizuziehen. Bei angekündigter Selbstgefährdung gilt generell: Sofortiger Anruf Polizei!

Ohne Mitwirkung der Betroffenen findet kein Fallmanagement statt. Nur über das Prinzip “Hilfe zur Selbsthilfe” können nachhaltige Ergebnisse erzielt werden.

Stand: Februar 2023

Cookie Consent mit Real Cookie Banner